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Grassmann's (1853) Gesetze besagen, daß sich additive Farbmischung als positive Halbgruppe mit Aufhebungseigenschaft und Intensitätsveränderungen als skalare Vektormultiplikation auffassen lassen:
DEFINITION 1: Eine Grassmann-Struktur ist ein Quadrupel , wobei A eine Menge, eine Abbildung auf , ein Abbildung auf und eine binäre Relation auf A ist, die die Axiome 1 - 5 erfüllt.
Dieses Gesetz, auch als drittes Grassmann'sches Gesetz bekannt, beschäftigt sich mit der Verträglichkeit von uns : Die Metamerierelation zwischen zwei Farben bleibt auch dann erhalten, wenn zu beiden eine jeweils gleiche dritte Farbe hinzugemischt wird.
Dieses Gesetz beschäftigt sich mit der Verträglichkeit von uns . Die Metamerierelation zwischen zwei Farben bleibt auch dann erhalten, wenn die Intensität beider Farben um den gleichen Betrag erhöht/verringert wird.
Werden die selben vier Farben in unterschiedlichen Verhältnissen gemischt, lassen sich dennoch immer verschiedene Mischungsverhältnisse finden, die dennoch metamere Reize bilden (d.h. bei vier Farben gibt es immer verschiedene Möglichkeiten, sie zu einer bestimmten Farbe zu kombinieren).
Metamerie einer Mischung aus drei Farbreizen läßt sich nur bei gleichem Mischungsverhältnis erzeugen (d.h. bei drei Farben gibt es genau eine einzige Möglichkeit, diese so zu mischen, daß deren Mischung zu einer bestimmten anderen Farbe metamer ist).
Eine Menge , die die Bedingung (6b) erfüllt, nennt man Basis oder auch Menge der Primärfarben.
THEOREM 1 (Repräsentationssatz): Sei eine Grassmann-Struktur. Dann existieren ein Vektorraum V über , ein konvexer Kegel und eine Abbildung von A nach C, so daß für alle und gilt:
THEOREM 2 (Eindeutigkeitssatz): Sei eine Grassmann-Struktur mit zwei Homomorphismen auf konvexen Kegeln C, C' in den Vektorräumen V, V', die die Bedingungen 1-4 des Theorems 1 erfüllen. Dann existiert eine nichtsinguläre Abbildung T von V auf V', so daß für alle gilt:
Die Abbildung ist eindeutig bis auf nichtsinguläre lineare Transformationen.
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rainer@zwisler.de