- Bandenspektrum:
- Bei manchen Lichtquellen ist die Strahlungsleistung auf sehr viele, in Gruppen eng beieinander liegende Linien verteilt; hier spricht man von Bandenspektren; sie treten z.B. bei Gasentladungen unter bestimmten Bedingungen auf (oft kombiniert mit einem Grundkontinuum, wie etwa bei der Xenon-Lampe; R, 44).
- bedingt-gleiche Farben:
- Man nennt zwei Farben, die nur unter gewissen Bedingungen (z.B. unter einer bestimmten Lichtart) gleich aussehen, bedingt-gleiche Farben. Zwei Farbvalenzen sind nämlich dann gleich, wenn die einander entsprechenden Integrale gleich sind; dazu ist es aber nicht erforderlich, daß auch die Farbreizfunktionen einander gleich sind (R, 83).
- bezogene Farben:
- Nach Ostwald werden Körperfarben als bezogene Farben bezeichnet, da sie einem Helligkeitsbezug unterliegen: Die Helligkeit einer Körperfarbe kann ja nur im Vergleich zu der einer ideal weißen, ebenso beleuchteten Fläche angegeben werden (R, 113).
- Bezold-Abneysches Phänomen:
- Valenzmetrisch müßten Farben gleichen Bunttons, aber verschiedener Sättigung, in der Farbtafel auf Geraden liegen, die vom Unbuntpunkt ausgehen. Aber die Erfahrung lehrt, daß die Linien empfindungsgemäß gleichen Bunttons leicht gekrümmt sind (R, 155).
- Bezold-Brückesches Phänomen:
- Bei Herabsetzung der Helligkeit kommt es zu Buntton-Abweichungen (R, 155); die Richtung hängt dabei von der Wellenlänge ab.
- Buntheit:
- Die Buntheit einer Farbe wird gleichzeitig durch Helligkeit und Sättigung bestimmt; als valenzmetrisches Maß dafür hat sich das Buntmoment M bewährt (R, 151).
- Buntmoment M:
- Aus den beiden Farbmomenten und läßt sich ein Buntmoment
bilden, das (wie der Name sagt) ein Maß für die Buntheit einer Körperfarbe darstellt (R, 94).
- Buntton:
- Das Merkmal Buntton unterscheidet die bunten Farben von den unbunten (auch als Farbton bezeichnet). Das Verhältnis der beiden Momente ist für einen bestimmten Buntton konstant (R, 94).
- bunttongleiche Wellenlänge :
- In der Normfarbtafel können wir die im valenzmetrischen Sinne farbtongleiche Spektralfarbe zu einer im Farbort F liegenden Farbvalenz dadurch finden, daß wir die Gerade vom Unbuntpunkt U zum Farbort F zeichnen und über F hinaus bis zum Schnittpunkt S mit dem Spektralfarbenzug verlängern. Im Punkt S liegt die Spektralfarbe mit der bunttongleichen Wellenlänge (R, 119).
- Buntton-Kennzahl:
- Die Buntton-Kenzahl nach Klughardt-Richter berechnet sich aus den zentrierten Normfarbwertanteilen. Diese Zahlen laufen von 1 (rot) über 11 (grün) und 21 (blau) nach 1 (= 31) zurück (R, 122).
- Bunttonkreis:
- Anordnung der einzelnen Bunttöne so, daß sie eine in sich zurücklaufende Folge bilden; dabei treten auch Bunttöne auf, die im Spektrum nicht zu finden sind (Purpurtöne; R, 149).
- Buntton-Winkel :
- Diese valenzmetrische Buntton-Kennzeichnung benutzt direkt den Winkel, den der Bunttonstrahl in der Normfarbtafel mit der x-Richtung bildet (R, 122):
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Last modified 10-29-98