DEFINITION: Ein Farbreiz (gesprochen als ``phi'') ist das, was an (physikalischer) Strahlung in das Auge gelangt und die Sinneszellen im Auge erregt, so daß eine Farbempfindung entsteht. Es handelt sich dabei um die von den Rezeptoren im Auge absorbierte Strahlungsleistung. Diese Strahlung läßt sich als Welle beschreiben; sie läßt sich auf die folgende Art charakterisieren:
DEFINITION: Licht ist der Aspekt der Strahlungsenergie, dessen sich der menschliche Beobachter bei der visuellen Empfindung, die aus der Stimulation der Netzhaut resultiert, bewußt wird. Dabei handelt es sich um den Teilbereich der elektromagnetischen Schwingungen mit den Wellenlängen zwischen 380 und 720 nm.
Zur physikalischen Beschreibung von Licht als elektromagnetische Strahlung werden die folgenden drei Qualitäten benötigt:
Sie hat die Einheit Watt / Steradiant (W/sr). Der Index e deutet an, daß es sich dabei um eine physikalische Strahlungsgröße handelt.
DEFINITION: Als monochromatisch kann man Reize bezeichnen, deren Wellenlängenspektrum nicht mehr als 5 nm Bandbreite beträgt. Monochromatische Reize kann man auch als Spektralfarben bezeichnen.
Von Interesse ist nun aber nicht die elektromagnetische Schwingung einer einzelnen Wellenlänge, sondern die Verteilung der Intensitäten über den sichtbaren Bereich hinweg, das sogenannte Spektrum:
DEFINITION: Das Spektrum der Strahlungsenergie - spectrum of radiant energy - ist die Strahlungsenergie bei Betrachtung eines Reizes als Zusammenstellung monochromatischer Komponenten.
Der Farbreiz, der von einem Nichtselbstleuchter ausgeht, ist also einerseits von der betreffenden Lichtquelle (mit der spektralen Strahlungsverteilung ), andererseits von der Remissionseigenschaft
des Körpers bestimmt:
DEFINITION: Bei den sog. Schwarzen oder Planckschen Strahlern handelt es sich um hoch erhitzbare schwarze Hohlräume - sog. schwarze Körper -, deren Strahlung durch eine vergleichsweise kleine Öffnung austreten kann.
In die Klasse der Temperaturstrahler fallen beispielsweise auch die herkömmlichen Glühlampen, bei denen Licht durch Erhitzen eines Wolframdrahtes erzeugt wird.
DEFINITION: Bei einem Linienspektrum besteht die relative Verteilung der Energie über das Spektrum bestimmter Lichtquellen nur aus einigen diskreten, scharf begrenzten Wellenlängenbereichen (Spektrallinien); solche Lichtquelle sind z.B. Niederdruck-Quecksilber- und Natrium-Dampflampen.
DEFINITION: Unter der additiven Farbmischung versteht man das Zusammenwirken mehrerer verschiedener Farbreize, von denen jeder für sich zu einer bestimmten Farbempfindung führt; ihr Zusammenwirken ergibt eine neue Farbe, die Mischfarbe.
DEFINITION: Unter der subtraktiven Farbmischung versteht man das Zusammenwirken mehrerer Filter, von denen jeder einen Teil des Spektrums ausfiltert.
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